Privatpreise & Kostenerstattung
Wir erklären transparent, wie sich unsere Privatpreise zusammensetzen und was du bei der Erstattung durch deine private Krankenversicherung beachten solltest.
Liebe Privatpatientin, lieber Privatpatient,
wir möchten, dass du vor Beginn deiner Behandlung gut informiert bist. Deshalb erklären wir dir auf dieser Seite, wie sich unsere Privatpreise zusammensetzen, warum ein Behandlungsvertrag notwendig ist und was du bei der Erstattung durch deine private Krankenversicherung oder Beihilfe beachten solltest.
Unsere Preise orientieren sich an fachlichen Empfehlungen und an den aktuellen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Da auch unsere Kosten regelmäßig steigen, ist es notwendig, unsere Preise von Zeit zu Zeit anzupassen.
Unser Ziel ist es, diese Anpassungen transparent und nachvollziehbar zu machen.
Wichtig zu wissen
Privatversicherte schließen den Behandlungsvertrag direkt mit unserer Praxis ab.
Das bedeutet: Die Behandlungskosten entstehen zunächst zwischen Dir und uns als Praxis. Ob und in welcher Höhe Deine private Krankenversicherung oder Beihilfe diese Kosten erstattet, hängt von Deinem persönlichen Tarif ab.
Darauf haben wir als Praxis leider keinen direkten Einfluss.
Bitte informiere Dich deshalb im Zweifel vor Behandlungsbeginn bei Deiner Versicherung, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden.
Warum berechnen wir Privatpreise?
Bei gesetzlich Versicherten rechnen Praxen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Bei Privatversicherten ist das anders: Hier entsteht ein direkter Behandlungsvertrag zwischen Patientin oder Patient und Praxis.
Unsere Leistungen, unsere Behandlungszeit, unsere fachliche Qualifikation und unsere laufenden Praxiskosten müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Deshalb orientieren wir uns bei der Preisgestaltung an fachlichen Empfehlungen für therapeutische Praxen.
Wie setzen sich unsere Preise zusammen?
Unsere Preise orientieren sich an der Gebührenempfehlung für Therapeuten, kurz GebüTh. Diese wird regelmäßig aktualisiert und dient vielen therapeutischen Praxen als Grundlage für eine faire und transparente Privatpreisgestaltung.
Als Orientierung dienen unter anderem die aktuellen Höchstsätze der gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese werden mit einem Faktor multipliziert – ähnlich wie es auch bei Ärztinnen und Ärzten nach der GOÄ oder bei Zahnärztinnen und Zahnärzten nach der GOZ üblich ist.
Der empfohlene Rahmen liegt je nach Leistung bei einem Faktor von etwa 1,4 bis 2,3.
Wir bewegen uns mit unserer Preisgestaltung bewusst am unteren Ende dieses empfohlenen Rahmens, um die Preise für unsere Patientinnen und Patienten fair und nachvollziehbar zu halten.
Warum ist ein Behandlungsvertrag notwendig?
Vor Beginn der Behandlung schließen wir mit Dir einen Behandlungsvertrag ab.
Darin werden die Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen transparent festgehalten. So weißt Du von Anfang an, welche Kosten entstehen.
Der Behandlungsvertrag dient beiden Seiten zur Sicherheit und ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Für Dich bedeutet das:
Du erhältst vor Behandlungsbeginn Klarheit über unsere Preise und kannst die Rechnung anschließend bei Deiner privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen.
Was übernimmt meine private Krankenversicherung?
In vielen Fällen werden die Behandlungskosten von der privaten Krankenversicherung ganz oder teilweise erstattet.
Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt jedoch stark von Deinem persönlichen Versicherungstarif ab. Manche Tarife erstatten vollständig, andere enthalten Begrenzungen oder orientieren sich an bestimmten Höchstsätzen.
Besonders bei Beihilfeversicherten werden häufig sogenannte beihilfefähige Höchstsätze zugrunde gelegt.
Diese Höchstsätze sind jedoch nicht automatisch identisch mit dem tatsächlichen Preis einer therapeutischen Behandlung.
Das bedeutet:
Auch wenn Deine Versicherung oder Beihilfe nur einen Teilbetrag erstattet, bleibt die mit uns vereinbarte Vergütung aus dem Behandlungsvertrag bestehen.
Beihilfe ist keine verbindliche Preisliste für Praxen
Die beihilfefähigen Höchstsätze regeln in erster Linie das Verhältnis zwischen Beihilfestelle und versicherter Person.
Sie sind keine allgemeingültige Preisliste für therapeutische Praxen.
Therapeutische Leistungen unterscheiden sich je nach Behandlungsdauer, Aufwand, Qualifikation, Spezialisierung und individueller Situation. Deshalb kann es gute Gründe geben, dass Praxispreise über den Erstattungssätzen einzelner Versicherungen oder Beihilfestellen liegen.
Uns ist wichtig, dass Du diesen Unterschied kennst, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.
Was tun, wenn nicht alles erstattet wird?
Es kann vorkommen, dass private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen Rechnungen nur teilweise erstatten.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Rechnung falsch oder überhöht ist.
Häufig liegt es an den individuellen Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherungstarifs. Manchmal verwenden Versicherungen eigene Erstattungsgrenzen, die nicht mit den Preisen therapeutischer Praxen übereinstimmen.
Bitte sprich uns an, wenn Du eine Kürzung nicht nachvollziehen kannst. Wir helfen Dir gern dabei, die Situation besser einzuordnen.
Ärger mit der PKV? Zeig die ROTE KARTE!
Wenn Deine private Krankenversicherung nicht den vollen Betrag erstattet oder Du eine Kürzung nicht nachvollziehen kannst, unterstützen wir Dich gern mit unserem Rote-Karte-Service.
Dabei erhältst Du von uns passende Unterlagen, mit denen Du die Erstattung überprüfen lassen kannst.
Sprich uns einfach in der Praxis auf die Rote Karte an.
Wir geben Dir die Informationen mit, die Du brauchst.
Unser Anliegen
Wir möchten gute therapeutische Arbeit leisten – fachlich, menschlich und zuverlässig.
Dazu gehört eine faire Preisgestaltung, die unsere Behandlungszeit, unsere Qualität und unsere individuelle Betreuung angemessen berücksichtigt.
Gleichzeitig möchten wir offen und verständlich erklären, wie unsere Preise entstehen und warum eine vollständige Erstattung nicht immer allein von uns abhängt.
Denn Transparenz schafft Vertrauen.
Du hast Fragen?
Bei Fragen zu unseren Privatpreisen, zum Behandlungsvertrag oder zur Erstattung durch Deine Versicherung sprich uns gern direkt an.
Wir nehmen uns Zeit für Dein Anliegen und helfen Dir, die nächsten Schritte besser einzuordnen.
MTZ Kopp GmbH
Weitere Informationen
Für weiterführende Informationen zur Erstattung privatärztlicher und therapeutischer Leistungen können folgende Stellen hilfreich sein:
– PKV-Ombudsmann
– Privatpreise.de
– Informationen Deiner privaten Krankenversicherung
– Informationen Deiner Beihilfestelle
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Die Links dienen lediglich als weiterführende Informationsmöglichkeit und ersetzen keine individuelle Beratung durch Deine Versicherung, Beihilfestelle oder eine rechtliche Fachperson.